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   LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95   

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LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95 (https://dejure.org/1996,14959)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95 (https://dejure.org/1996,14959)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. September 1996 - 16a (3) Sa 1587/95 (https://dejure.org/1996,14959)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anteilige Gewährung tariflicher Ansprüche von Teilzeitkräften im Verhältnis zu Vollzeitkräften

  • Wolters Kluwer

    Anteilige Gewährung tariflicher Ansprüche von Teilzeitkräften im Verhältnis zu Vollzeitkräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geringfügig beschäftigte Arbeitskraft; Sparkasse; Anteilige Zahlung des Tariflohnes; Anteilige tarifliche Leistungen ; Unwirksamkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    Soweit das BAG mit Urteil vom 22.08.1990 - Az. 5 AZR 543/89 -, AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG eine andere Ansicht vertreten habe, könne dem nicht gefolgt werden.

    Das BAG hat zu dieser Vorschrift erklärt, sie konkretisiere lediglich den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (vgl. Urteil vom 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 - AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985).

    Das BAG hat dazu ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien selbst an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden seien (Urteil vom 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 - in AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; Urteil vom 27.02.1996 - 3 AZR 886/94: Urteil vom 22.05.1996 - 10 AZR 618/95 -.

  • BAG, 22.05.1996 - 10 AZR 618/95

    Jubiläumszuwendung - Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    Das BAG hat dazu ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien selbst an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden seien (Urteil vom 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 - in AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; Urteil vom 27.02.1996 - 3 AZR 886/94: Urteil vom 22.05.1996 - 10 AZR 618/95 -.

    Das BAG hat deshalb bereits mehrfach entschieden, daß § 6 Abs. 1 BeschFG den Tarifvertragsparteien nicht gestattet, vom Grundsatz der Gleichbehandlung i. S. d. § 2 Abs. 1 BeschFG abzuweichen (Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - Urteil vom 22.05.1996 - 10 AZR 618/95 -).

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    Das BAG hat dazu ausgeführt, daß die Tarifvertragsparteien selbst an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden seien (Urteil vom 22.08.1990 - 5 AZR 543/89 - in AP Nr. 8 zu § 2 BeschFG 1985; Urteil vom 27.02.1996 - 3 AZR 886/94: Urteil vom 22.05.1996 - 10 AZR 618/95 -.

    Mit Urteil vom 27.02.1996 - 3 AZR 886/94 - hat der 3. Senat nunmehr entschieden, daß die Herausnahme geringfügig Beschäftigter bezüglich der Altersversorgung auf sachlichen Gründen beruhe.

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    Vielmehr hat das BAG entschieden, daß es bei einer festgestellten Ungleichbehandlung i. S. d. § 2 Abs. 1 BeschFG rechtlich unerheblich sei, aufgrund welcher rechtlichen Gestaltung, mit welchen rechtstechnischen Mitteln (hier: Herausnahme aus dem persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages) die Ungleichbehandlung erfolgt (BAG vom 29.08.1989 - 3 AZR 370/88 - in AP Nr. 6 zu § 2 BeschFG 1985).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    Hinsichtlich der Zusatzversorgung ist sachlicher Grund einer Differenzierung zwischen sozialversicherungspflichtigen und sozialversicherungsfreien Teilzeitbeschäftigten die gesetzliche Ausgestaltung des Sozialversicherungsrechtes, die auch der Europäische Gerichtshof anerkannt hat (Urteil vom 14.12.1995 - Rs. C-317/93 - in NZA 1996, 129).
  • BAG, 23.06.1993 - 10 AZR 127/92

    Wechselschichtzulage für Teilzeitkräfte

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    Das BAG hat deshalb bereits mehrfach entschieden, daß § 6 Abs. 1 BeschFG den Tarifvertragsparteien nicht gestattet, vom Grundsatz der Gleichbehandlung i. S. d. § 2 Abs. 1 BeschFG abzuweichen (Urteil vom 23.06.1993 - 10 AZR 127/92 - Urteil vom 22.05.1996 - 10 AZR 618/95 -).
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    Hier hatte das BAG zunächst offengelassen, ob weiter zu differenzieren sei zwischen sozialversicherungspflichtigen und sozialversicherungsfrei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern i. S. d. § 8 SGB IV (Urteil vom 07.03.1995 - 3 AZR 182/94 - Urteil vom 16.01.1996 - 3 AZR 767/94 -).
  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 293/91

    Vergütung für Teilzeitbeschäftigte nach Arbeitszeitverkürzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    So hat hinsichtlich der Grundvergütung das BAG bereits entschieden, daß bei einer in Teilzeit beschäftigten Lehrerin eine Vergütungsabrede unwirksam ist, wenn die Stundenvergütung geringer ist als die anteilmäßige Vergütung für Vollzeitkräfte (Urteil vom 16.06.1993 - 4 AZR 317/92 - AP Nr. 26 zu § 2 BeschFG 1985); ferner daß eine Stundenlohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient, auch an Teilzeitbeschäftigte weitergegeben werden muß (Urteil vom 29.08.1992 - 4 AZR 293/91 -, NZA 1992, 611).
  • BAG, 16.06.1993 - 4 AZR 317/92

    Eingruppierung einer Musikschullehrerin

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a (3) Sa 1587/95
    So hat hinsichtlich der Grundvergütung das BAG bereits entschieden, daß bei einer in Teilzeit beschäftigten Lehrerin eine Vergütungsabrede unwirksam ist, wenn die Stundenvergütung geringer ist als die anteilmäßige Vergütung für Vollzeitkräfte (Urteil vom 16.06.1993 - 4 AZR 317/92 - AP Nr. 26 zu § 2 BeschFG 1985); ferner daß eine Stundenlohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient, auch an Teilzeitbeschäftigte weitergegeben werden muß (Urteil vom 29.08.1992 - 4 AZR 293/91 -, NZA 1992, 611).
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